Gote-Systems, 19.01.2013

3. EU-Führerscheinrichtlinie - Änderungen Klasse D/DE

Informationen zu den Änderungen ab 19.01.2013

Mit Inkrafttreten der 3. EU-Führerscheinrichtlinie erhöht sich das Mindestalter auf 24 Jahre (die Vorschriften des Artikels 5 der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 bleiben unberührt)

Nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Abs. 2 BKrQG kann die Fahrerlaubnis bereits mit 23 Jahren erworben werden.

Die Fahrerlaubnis kann mit 21 Jahren erworben werden: nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrQG oder nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung nach § 4 Abs. 2 BKrQG im Linienverkehr bis 50 km

Die Fahrerlaubnis kann mit 20 Jahren erworben werden: für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach

1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin",

2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb" oder

3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden

Die Fahrerlaubnis kann, im Linienverkehr bis 50 km, mit 18 Jahren erworben werden: für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach

1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin",

2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb" oder

3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden

Weitere Informationen zu den aktuellen Führerscheinklassen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Hier >>