Gote-Sytems, 08.02.2011

BAG veröffentlicht Bericht zu den Auswirkungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG)

Seit rund einem Jahr finden die Vorschriften des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) auf Fahrer Anwendung, die Fahrten im Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken durchführen. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesamt für Güterverkehr die Auswirkungen der gesetzlichen Regelungen zur Grundqualifikation und zur Weiterbildung auf den deutschen Güterkraftverkehrsmarkt näher untersucht.

Kurse und Prüfungen zur beschleunigten Grundqualifikation werden vor allem im Rahmen von Qualifizierungsprogrammen der Bundesagentur für Arbeit oder anderer Förderprogramme nachgefragt. Ein Effekt der gesetzlichen Qualifizierungsvorgaben auf die Ausbildungstätigkeit der Transportunternehmen zeigt sich bislang nicht.

Bisher haben vor allem Fahrer von mittelständischen und großen Betrieben Weiterbildungsschulungen im Rahmen des BKrFQG besucht. Dabei organisieren und finanzieren in den meisten Fällen die Unternehmen die Qualifizierungskurse. Nicht wenige Betriebe nutzen dazu Mittel aus dem vom Bundesamt betreuten Förderprogramm "Aus- und Weiterbildung". Ein Großteil der Fahrer - vorwiegend von kleineren Betrieben - hat bislang noch nicht mit den Fortbildungskursen begonnen. Für die kommenden Jahre erwarten Vertreter von Verbänden und Weiterbildungsinstituten deshalb einen Schulungsstau.

In den vergangenen Monaten haben sich noch keine signifikanten Auswirkungen auf das Arbeitskräfteangebot und die Qualität der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Fahrer gezeigt. Die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen der gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildungsmaßnahmen werden von den Unternehmen der Branche sehr unterschiedlich eingeschätzt. Kurzfristig messbare Effekte ergeben sich insbesondere durch sogenannte Eco-Trainings und Schulungen zur Ladungssicherung.

Die vollständige Studie stellt das BAG auf seiner Homepage ab sofort kostenlos zum Download zur Verfügung:

  • Auswirkungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations_Gesetzes