Gote-Systems, 11.06.2013
Bundesrat stoppt Punktereform
Die Reform des Verkehrszentralregisters wurde vorerst aufgeschoben.
Der Bundesrat hat (wie erwartet) am 07.06.2013 das Gesetz zur Reform des Verkehrszentralregisters gestoppt und an den Vermittlungsausschuss übergeben.
Der Bundesrat will verschiedene punktebewehrten Tatbestände beibehalten und Verkehrsverstöße nur mit einem oder zwei Punkten (statt teilweise mit bis zu 3 Punkten) bewerten. Die Aufbewahrungsfristen für personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Fahreignungsseminaren möchte er von 9 Monaten auf 5 Jahre deutlich verlängern. Die Möglichkeit des Abbaus von Punkten lehnt der Bundesrat ab.

Die Punktereform von Verkehrsminister Ramsauer muss in den Vermittlungsausschuss
Insofern bleibt abzuwarten, wann eine Regelung mit welchem Inhalt auch immer wirklich in Kraft treten wird. Ob es damit am Ende einfacher und gerechter wird, ist eine ganz andere Frage.
Bis auf weiteres gilt also die bisherige Lösung, die einen Entzug der Fahrerlaubnis bei 18 Punkten vorsieht und bei der man durchaus noch Punkte durch Seminare u.a. abbauen kann.
Sollten Sie Ihren konkreten Punktestand nicht kennen oder Fragen hierzu haben, so empfiehlt sich eine Abfrage beim Kraftfahrt Bundesamt. Gerade wenn der Punktestand zweistellig geworden ist, können Fristen eine wesentliche Rolle spielen.
Gerne stehen Ihnen unsere Spezialisten für Rückfragen oder eine Beratung zur Punkthöhe, Folgen und Möglichkeiten des Abbaus und weiteren Handelns zur Verfügung.
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