Gote-Systems, 13.10.2014
Klage gegen Erhöhung der LKW-Maut abgewiesen
Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Klage gegen die Erhöhung der Lkw-Maut von 2009 abgewiesen. Der Vorsitzende Richter Klaus Judick erklärte, dass die Erhöhung mit EU-Recht vereinbar sei. Eine Berufung am Oberverwaltungsgericht Münster wurde zugelassen. Kläger waren in dem Fall drei Speditionsunternehmen, die vom Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) unterstützt wurden.
Der BGL deutete an, notfalls noch durch mehrere Instanzen gehen zu wollen und nimmt auch Stellung. Gegen die 50-prozentige Erhöhung der Lkw-Maut hatte der Verband geklagt. Die Klage hatte sich gegen die Berechnungsgrundlage der damaligen Mauterhöhung, das sogenannte Wegekostengutachten, gerichtet. "Das Verwaltungsgericht Köln hat die lange Verfahrensdauer genutzt und zeigte sich bis in Detailfragen hinein gut informiert", sagt Prof. Dr. Karlheinz Schmidt, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des BGL. Gerade vor dem Hintergrund der Diskussion über die Pkw-Maut sollte dieses Urteil beachtet werden, da es aufzeige, wie Wegekosten berechnet werden können. "Der BGL jedenfalls wird gründlich prüfen, ob er einer Lizenz zum Gelddrucken tatenlos zusehen oder in die Berufung gehen wird." Das Verfahren war in Köln anhängig, weil die zuständige Behörde - das Bundesamt für Güterverkehr - im benachbarten Bonn ansässig ist. Beklagte war die Bundesrepublik Deutschland.
Der niedersächsische Verkehrsminister Olaf Lies (SPD) setzt sich unterdessen dafür ein, dass die Lkw-Maut weiter angehoben wird - zumindest in bestimmten Fällen: Lies will Besitzer älterer Lastwagen ohne intelligente Fahrassistenzsysteme stärker zur Kasse bitten. "Wer einen sicheren Lastwagen hat, muss auch Vorteile bei der Maut haben", sagte der Politiker in Hannover. Er kündigte an, bei der Verkehrsministerkonferenz am Mittwoch in Kiel bei seinen Amtskollegen für die Idee werben zu wollen. Ab 2016 ist für Neufahrzeuge über 7,5 Tonnen der Einbau der schlauen Assistenzsysteme europaweit vorgeschrieben - je nach Hersteller und Ausstattungsmerkmalen kosten die Systeme 3500 bis 8000 Euro.
Aktuell gilt die Lkw-Maut auf Autobahnen und rund 1100 Kilometern Bundesstraßen mit zwei Fahrspuren je Richtung. Auf Autobahnen wird die Maut bereits seit 2005 erhoben. Anfang August 2012 war die Gebühr für Lastwagen auf Bundesstraßen mit vier und mehr Spuren ausgeweitet worden. Im Jahr 2012 nahm der Bund insgesamt 4,36 Milliarden Euro mit der Gebühr ein.
Nach Plänen des Bundesverkehrsministeriums soll die Gebührenpflicht ab dem 1. Juli 2015 für weitere 1000 Kilometer Bundesstraßen eingeführt werden. Daraus seien für diese Wahlperiode Mehreinnahmen von 500 Millionen Euro zu erwarten. Außerdem soll die Mautpflicht schon für Transporter ab 7,5 Tonnen statt wie bisher ab zwölf Tonnen erhoben werden. Die Einbeziehung von rund 80.000 Lkw ab 7,5 Tonnen brächten zusätzlich 200 Millionen Euro.