Gote-Systems, 24.08.2014
Bis zu 30.000 € Strafe bei Verstoß gegen Wochenruhezeit
In Frankreich trat am 11. Juli die Bestimmung in Kraft, dass gegen Unternehmer oder den für den Fahrer verantwortlichen Vorgesetzten eine Strafe von 30.000 Euro und ein Jahr Gefängnis ausgesprochen wird, wenn der Fahrer bei der Verbringung seiner 45-stündigen Wochenruhezeit im Fahrerhaus erwischt wird. In Belgien wird seit 21. Juni für den gleichen Tatbestand verpflichtend eine Geldbuße von 1800 Euro fällig. Vorher konnte ein Fahrer in Belgien mit 55 Euro davonkommen. In beiden Ländern sollen dies Maßnahmen gegen das Sozialdumping im Straßengüterverkehr und zur Wettbewerbsverbesserung im Transportwesen sein.
Frankreich will die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten ((EG) Nr. 561/2006) erzwingen und hat dazu am 10. Juli ein neues Gesetz in Kraft gesetzt. Verbringen Fahrer ihre wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden im Lkw, droht dem Unternehmen eine Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro und dem Verantwortlichen ein Jahr Gefängnis. Die gleiche Strafe kann verhängt werden, wenn Fahrer nach zurückgelegten Kilometern oder dem Transportvolumen entlohnt werden. Da noch keine detaillierten Ausführungsbestimmungen vorliegen, würden die Kontrollen derzeit aber tolerant ausfallen, sagt der Sprecher der französischen Branchenorganisation Fédération Nationale du Transport Routier (FNTR), Nicolas Paulissen, in einem Interview.
Der französische Vorstoß hat in der Branche offenbar wie eine Bombe eingeschlagen, denn bei FNTR in Paris laufen die Telefone heiß. Anrufer von überall her wollen wissen, was sie erwartet, aber bislang liegt nur der nackte Gesetzestext vor. Kernpunkt ist eine umfassende Auftraggeberhaftung mit saftigen Strafen. Bei rechtmäßiger Verurteilung können Unternehmen bis zu zwei Jahre auf einer "Schwarzen Liste" im Internet registriert werden, auch der organisierten Kriminalität wird der Kampf angesagt. Weiter werden die Kabotage-Regelungen auf Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen ausgeweitet. Bei Nichtbeachtung drohen hier zusätzlich zur Stilllegung des Fahrzeugs 15.000 Euro Strafe und ein Jahr Gefängnis. Das neue Gesetz macht ferner den Einspruch Dritter wie Gewerkschaften zugunsten betroffener Arbeitnehmer möglich.
Auch in Belgien gelten ab sofort wesentlich höhere Geldstrafen bei Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten. Lkw-Fahrer, die Ihre große 45-stündige Wochenendruhe im Fahrzeug verbringen, müssen mit einer sofortigen Strafe von 1.800 Euro rechnen – selbst dann, wenn der Lkw über eine entsprechende Ausstattung (Bett) verfügt. Einmal pro Woche und spätestens nach sechs Tagen Fahrt muss diese „lange Wochenendruhezeit" genommen werden.
Sie muss mindestens 45 aufeinanderfolgende Stunden betragen und soll entweder in einer Wohnung oder im Hotel verbracht werden, um die Verkehrssicherheit zu unterstützen. Falls nötig darf diese Wochenruhezeit auf 24 aufeinanderfolgende Stunden gekürzt werden und ist somit von dieser Regelung ausgeschlossen. Allerdings muss die Differenzzeit zu den 45 Stunden, zusätzlich zur normalen Wochenruhezeit oder kombiniert mit der Tagesruhezeit vor Ende der dritten Woche in Anspruch genommen werden.
Grundsätzlich müsse die EU-Kommission eine europäische Regelung für mobile Arbeitnehmer finden, verlangt Paulissen. Mit der Entsenderichtlinie allein bekomme man das Problem unterschiedlicher Sozialstandards nicht in den Griff. "Dann müsste man ja bei internationalen Transporten die Löhne aller durchquerten Länder zugrunde legen." In jedem Fall liegt der Ball jetzt beim neuen Verkehrskommissar, der erst noch bestimmt werden muss. Die Brüsseler Behörde hat laut IRU jedenfalls von Frankreich bereits eine Erklärung eingefordert. Sie will untersuchen, ob die Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und der Nicht-Diskriminierung gewahrt werden.