Gote-Systems, 10.06.2013

LKW-Fahrverbot vom 01. Juli - 31. August 2013

In der Ferienreisezeit gelten besondere Fahrverbote für den Fernverkehr. Betroffen sind vom Lkw-Fahrverbot alle Lastwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen.

An allen Samstagen vom 1. Juli bis 31. August gilt von 7 bis 20 Uhr ein Fahrverbot für LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie LKW mit Anhänger. Das geltende Sonntagsfahrverbot – Sonntage und gesetzliche Feiertag in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr - gilt unverändert.

In dringenden Fällen könne die Straßenverkehrsbehörde Ausnahmen genehmigen, wenn eine Beförderung mit anderen Verkehrsmitteln nicht möglich sei. Erwischt die Polizei einen Lkw ohne Genehmigung auf Fahrt an einem der genannten Samstage, drohen dem Fahrer ein Bußgeld von 40 Euro und ein Punkt in Flensburg. Der Halter oder der Verantwortliche muss mit 100 Euro und einem Punkt in der Verkehrssünderdatei rechnen.

Vom 01.07. bis 31.08. gilt das LKW-Fahrverbot auch an allen Samstagen.

Die Ferienreiseverordnung gilt für folgende Verkehre nicht:

  • für den kombinierten Verkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger.
  • den kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladebahnhof und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- und Abfuhr).
  • frische Milch und frische Milcherzeugnisse,
  • frisches Fleisch und frische Fleischerzeugnisse,
  • frische Fische, lebende Fische und frische Fischerzeugnisse,
  • leichtverderbliches Obst und Gemüse,
  • Leerfahrten im Zusammenhang mit den vorstehenden Fahrten

Für alle geladenen Güter sind die vorgeschriebenen Fracht- und Begleitpapiere mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Mehr Informationen zu den Streckenabschnitten finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.