Gote-Systems, 19.01.2013

3. EU-Führerscheinrichtlinie - Änderungen Klasse C/CE

Informationen zu den Änderungen ab 19.01.2013

Mit Inkrafttreten der 3. EU-Führerscheinrichtline gilt das Mindestalter von 21 Jahren (die Vorschriften des Artikels 5 der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 bleiben unberührt).

Die Fahrerlaubnis kann davon abweichend mit 18 Jahren erworben werden:

a) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrFQG für Personen während oder

b) nach Abschluss einer Berufsausbildung nach

1.dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin",

2.dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb" oder

3.einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Weitere Informationen zu den aktuellen Führerscheinklassen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.